Laden in Mehrparteienhaus und Wohnungswirtschaft

Wertsteigerung, Fördermittel und Zukunftssicherheit: Mit Ladeinfrastruktur in Ihrer Immobilie sind Sie aktuellen Standards und gesetzlichen Vorgaben immer einen Schritt voraus.

Ladelösungen für Mehrfamilienhäuser

Die Zulassungszahlen von Hybrid- und Elektroautos steigen kontinuierlich. 80 % der Ladevorgänge finden zuhause oder am Arbeitsplatz statt. So gewinnen Lademöglichkeiten auch in der Wohnungswirtschaft zunehmend an Bedeutung. Mit passgenauen Ladelösungen für Tiefgaragen und Stellplätze steigern Sie den Wert und die Attraktivität Ihrer Immobilie und stellen sich zukunftssicher auf.

BMV-Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Lange Zeit war der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern komplex und kostspielig. Mit dem neuen BMDV-Förderprogramm macht der Bund den Weg frei für moderne Ladeinfrastruktur in WEGs und Mietobjekten.

3,5 Mio.

Mehrparteienhäuser in ganz Deutschland mit mehr als 3 ParteienQuelle: destatis.de - Bauen und Wohnen

95 %

der Stellplätze haben noch keine LadeinfrastrukturQuelle: uscale.digital - Marktstudien Elektromobilität

500 Mio. €

Fördermittel-Volumen

Die wichtigsten Fakten zur BMV-Förderung auf einen Blick

Zielgruppe

- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) - Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern - Kleinere und mittlere Unternehmen - Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen

Was wird gefördert?

- Hardware: Anschaffung und technische Ausrüstung von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten (11–22 kW)
- Netzanschluss & Elektroarbeiten: Umfasst den eigentlichen Netzanschluss, Verteileranlagen, Transformatoren sowie notwendige elektrische oder bauliche Anpassungen (z. B. im Zählerschrank)
- Bauliche Maßnahmen rund um die Installation: Erdarbeiten, Durchbrüche oder Anpassungen an Wegen und Grundflächen.
- Vorverkabelung: Auch wenn gegenwärtig noch kein Ladepunkt installiert wird, ist bereits die Vorverkabelung alleine förderfähig. Zur Vorverkabelung zählen alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Errichtung von Ladepunkten zu ermöglichen.

Zentrale Kriterien

- Es muss mindestens 3 Wohneinheiten geben
- Es müssen pro Objekt mindestens 6 Stellplätze vorhanden sein
- Mind. 20 % der vorhandenen Gesamtstellplätze des Objekts müssen elektrifiziert werden

Welche Anforderungen muss die Ladestation erfüllen, um förderfähig zu sein?

- Leistung: mind. 11 kW und maximal 22 kW pro Ladepunkt
- Steckverbindung: Typ-2 oder CCS-Anschluss
- Konformität: Das gewählte Modell muss auf der offiziellen Herstellerliste der förderfähigen Ladestationen stehen. Es werden nur Ladegeräte zugelassen, die die Voraussetzungen der AFIR ISO15118 erfüllen.
- Stromherkunft: Die Hardware muss den Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen

Offizielle Herstellerliste

Empfohlene Ladelösungen

Schritt für Schritt Guide

Von der Planung bis zur Installation

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist eine eichrechtskonforme Wallbox für die Dienstwagen-Abrechnung zwingend erforderlich?

Ja. Wenn keine feste 1-zu-1-Zuordnung zwischen einem bestimmten Dienstwagen und der Wallbox besteht (z. B. bei der Nutzung durch wechselnde Fahrzeuge oder mehrere Parteien), ist eine eichrechtskonforme Wallbox gesetzlich vorgeschrieben. Ein reiner MID-Zähler reicht in diesem Fall für die Abrechnung nicht aus.

Gibt es die Pulsar Pro in einer eichrechtskonformen Variante?

Nein, die Pulsar Pro ist nicht eichrechtskonform erhältlich. Als passende, rechtskonforme Alternativen empfehlen wir die Modelle eM4 Twin (für zwei Ladepunkte) oder eM4 Single (für einen Ladepunkt).

Wie kann ich die Fördermittel für mein Projekt beantragen?

Alle Informationen und digitalen Tools für eine erfolgreiche Antragstellung finden Sie gebündelt auf der offiziellen Webseite. Dort stehen Ihnen ein Quick-Check, detaillierte FAQs, eine Checkliste für die erforderlichen Dokumente sowie die direkten Links zur Antragstellung zur Verfügung: www.laden-im-mehrparteienhaus.de

Wenn alle Wallboxen auf einen Zähler laufen müssen die Wallboxen Eichrechtskonform sein?

Ja. Auszug aus dem Hinweisblatt „technische Mindestanforderungen“: Geteilt genutzte Ladestationen müssen über einen eichrechtskonformen Stromzähler an jedem Ladepunkt verfügen.

Bei einem Objekt mit 6 Wohneinheiten, 4 Garagen und 6 Stellplätzen müssten mindestens 6 Stellplätze

Korrekt. In diesem Fall zieht die Regel „mind. 6 Stellplätze“.

Wir haben eine Anfrage für eine WEG mit 80 Parteien, dann gilt, dass mindestens 16 Stellplätze elekt

Der Grundsatz bezieht sich auf die Anzahl der Stellplätze. Hier also mind. 20% (entspricht 16 Stellplätzen). Und ja, es ist eine Mischung aus fertig installierten Wallboxen und einer reinen Vorrüstung für den späteren Verbau möglich.

Wenn ich nur die Verkabelung bzw. WB vorbereite, müssen die Mieter dann auch schon Ökostrom beziehen

Nein, der Wechsel auf Öko-Strom ist erst erforderlich, sobald die jeweilige Wallbox tatsächlich in Betrieb geht.

Kann ich in das Lastmanagement auch die alten Wallboxen eMH1 integrieren?

Nein, das ist leider nicht möglich.

Kann ich mehrere Zähler für Lastmanagement einbinden?

Das ist grundsätzlich möglich, bedingt aber die Verwendung eines übergeordneten Lastmanagements (z.B. LOBAS von energielenker).

Wie wird bei den Ladelösungen von ABL die §14a Steuerung vom VNB berücksichtigt?

Die Wallboxen Pulsar Pro und eM4 haben einen Schalteingang (potenzialfrei), womit die Wallboxen auf den erforderlichen 6A Phasenstrom (≙ 4,2 kW) gedimmt werden können. Bei Verwendung eines Lastmanagementsystems ist dies aber eigentlich nicht erforderlich.

Wie viele Wallboxen dürfen auf ein Lastmanagement?

Pulsar Pro: 100 Wallboxen statisch oder dynamisch. eM4: 100 Ladepunkte statisch, 30 dynamisch. Darüber hinaus ist die Verwendung eines übergeordneten Lastmanagements erforderlich.

Abrechnung über Hausverwaltung – wer bestimmt den Strompreis?

Der Preis sollte hier (wie auch beim Umgang mit dem Allgemeinstrom) dem entsprechen, was der VNB verlangt. Alternativ tritt die Hausverwaltung als Betreiber auf und die Mieter haben die Möglichkeit zu laden – in diesem Fall kann die Hausverwaltung den Strompreis auch selbst festlegen.

Gelten vorhandene Wallboxen (z.B. 10 Stück) schon als erfüllt, wenn 6 für die Förderung nötig sind?

Es geht hierbei rein um die Förderung von neu zu installierenden Wallboxen. Der bereits vorhandene Bestand wird nicht rückwirkend gefördert.

Kann ich DKV Ladekarten/öffentliche Karten kompatibel machen und die Wallbox öffentlich zugänglich m

Ja, diese Möglichkeit besteht mit einem passenden Backend. Die entsprechende Wallbox muss sich dann mit diesem Backend verbinden. Funktionell wäre hier eine Pulsar Pro oder ein eM4 Controller die richtige Wahl.