Laden für Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser
Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie, profitieren Sie von Subventionen für das E-Auto-Laden und seien Sie den Vorschriften einen Schritt voraus, indem Sie einen Ladepunkt in Ihrem Gebäude bereitstellen.
NEUE BMDV-FÖRDERUNG
Neue Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus.
NEUE BMDV-FÖRDERUNG
Neue Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus.
Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern war lange teuer und komplex. Das neue BMDV-Förderprogramm macht die Nachrüstung für WEGs und Vermieter jetzt so attraktiv wie nie.
Offizielle Herstellerliste ansehen (PDF)Die wichtigsten Fakten zur BMV-Förderung auf einen Blick
Zielgruppe
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
- Kleinere und mittlere Unternehmen
- Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
- Kleinere und mittlere Unternehmen
- Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen
Was wird gefördert?
- Hardware: Anschaffung und technische Ausrüstung von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten (11–22 kW)
- Netzanschluss & Elektroarbeiten: Umfasst den eigentlichen Netzanschluss, Verteileranlagen, Transformatoren sowie notwendige elektrische oder bauliche Anpassungen (z. B. im Zählerschrank)
- Bauliche Maßnahmen rund um die Installation: Erdarbeiten, Durchbrüche oder Anpassungen an Wegen und Grundflächen.
- Vorverkabelung: Auch wenn gegenwärtig noch kein Ladepunkt installiert wird, ist bereits die Vorverkabelung alleine förderfähig. Zur Vorverkabelung zählen alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Errichtung von Ladepunkten zu ermöglichen.
- Netzanschluss & Elektroarbeiten: Umfasst den eigentlichen Netzanschluss, Verteileranlagen, Transformatoren sowie notwendige elektrische oder bauliche Anpassungen (z. B. im Zählerschrank)
- Bauliche Maßnahmen rund um die Installation: Erdarbeiten, Durchbrüche oder Anpassungen an Wegen und Grundflächen.
- Vorverkabelung: Auch wenn gegenwärtig noch kein Ladepunkt installiert wird, ist bereits die Vorverkabelung alleine förderfähig. Zur Vorverkabelung zählen alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Errichtung von Ladepunkten zu ermöglichen.
Zentrale Kriterien
- Es muss mindestens 3 Wohneinheiten geben
- Es müssen pro Objekt mindestens 6 Stellplätze vorhanden sein
- Mind. 20 % der vorhandenen Gesamtstellplätze des Objekts müssen elektrifiziert werden
- Es müssen pro Objekt mindestens 6 Stellplätze vorhanden sein
- Mind. 20 % der vorhandenen Gesamtstellplätze des Objekts müssen elektrifiziert werden
Welche Anforderungen muss die Ladestation erfüllen, um förderfähig zu sein?
- Leistung: mind. 11 kW und maximal 22 kW pro Ladepunkt
- Steckverbindung: Typ-2 oder CCS-Anschluss
- Konformität: Das gewählte Modell muss auf der offiziellen Herstellerliste der förderfähigen Ladestationen stehen. Es werden nur Ladegeräte zugelassen, die die Voraussetzungen der AFIR ISO15118 erfüllen.
- Stromherkunft: Die Hardware muss den Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen
- Steckverbindung: Typ-2 oder CCS-Anschluss
- Konformität: Das gewählte Modell muss auf der offiziellen Herstellerliste der förderfähigen Ladestationen stehen. Es werden nur Ladegeräte zugelassen, die die Voraussetzungen der AFIR ISO15118 erfüllen.
- Stromherkunft: Die Hardware muss den Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen
Empfohlenes Ladegerät
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